Heiko Klages
Liebe Betriebsrätin, lieber Betriebsrat,
heute möchte ich mit einem wichtigen Irrglauben über Betriebsvereinbarungen aufräumen.
Gerade jetzt, wo die wirtschaftlichen Folgen uns noch stärker herausfordern, denn je, sollten Sie gut vorbereitet sein.
Denken Sie heute schon an morgen. In guten Zeiten denkt man meist nicht daran, dass auch mal „Saure-Gurken-Zeiten“ kommen können. Aber aktuell stecken wir mittendrin und müssen schnellstmöglich reagieren.
In den kommenden Monaten werden zahlreiche Betriebsvereinbarungen überflüssig – ohne dass Sie als Betriebsrat etwas dafür können! Wenn ihr Unternehmen bereits Umsatzeinbußen durch die Wirtschaftskriese hinnehmen musste
Daher müssen Sie jetzt in Sachen Betriebsvereinbarungen aktiv werden. Entweder durch eine Kündigung, eine Teiländerung oder indem Sie sie durch eine ganz neue ersetzen.
Die Prüfung aller Ihrer Betriebsvereinbarungen ist besonders dann wichtig, wenn Ihr Unternehmen bereits Umsatzeinbußen durch die Wirtschaftskrise hinnehmen musste – oder der Umsatz in Kürze sinken wird.
Und damit bin ich mitten im ersten Fall:
- Angenommen, ein Betriebsteil wird wegen der Wirtschaftsflaute komplett stillgelegt. Dann enden hier auch die Betriebsvereinbarungen.
- Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn Ihr Arbeitgeber den kompletten Betrieb verkauft. Dann gelten die Vereinbarungen normalerweise weiter.
Mein neuer Spezial-Report „Wie Sie Betriebsvereinbarungen rechtssicher beenden““ macht es Ihnen leicht. Denn er zeigt Ihnen klipp und klar, wo wegen der Wirtschaftskrise jetzt Handlungsbedarf besteht und wo nicht. Hier klicken zum PDF-Download!
Das Beste:
Sie können jede einzelne Betriebsvereinbarung in Minuten mit fertigen Arbeitshilfen, Checklisten und Muster-Formulierungen überprüfen – oder auch gleich kündigen.
Nehmen wir an, Sie möchten, dass eine Betriebsvereinbarung auch bei Betriebsstilllegung noch weitergelten sollten.
Dann nehmen Sie einfach diesen anwaltsgeprüften Satz mit auf:
„Im Fall der Betriebsstilllegung gilt diese Betriebsvereinbarung bis zum Abschluss einer neuen entsprechenden Regelung fort.“
Fertig!
Genauso einfach machen Sie es sich auch in allen anderen Situationen. Und das selbst bei richtig heiklen Fällen, die vor Fußangeln nur so strotzen:
Ohne Ihre Schuld verstößt ein Teil einer Betriebsvereinbarung gegen höherrangiges Recht – etwa einen Tarifvertrag. Ist sie damit komplett ungültig? NEIN, wenn Sie die Vereinbarung um einen Passus ergänzen, der regelt, was in einem solchen Fall passieren soll.
Die genaue Formulierung finden Sie ebenfalls in meinem Report „Wie Sie Betriebsvereinbarungen rechtssicher beenden“. Hier GRATIS als PDF-Datei herunterladen!
Ich zeige Ihnen darin massenhaft „Insidertricks“, wie Sie eine Betriebsvereinbarung 100%ig rechtssicher beenden. Und dabei alle Arbeitnehmerrechte wahren.
Und selbst bei diesen Möglichkeiten bleibt es nicht:
Denn mit dem einzigartigen Onlineportal „Smart BR“ erleichtern Sie sich ab sofort Ihre Betriebsratsarbeit und erhalten ständig tagesaktuelle Impulse.

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Ergebnis: Statt lange selber alles zusammensuchen zu müssen, bei Gewerkschaft oder Anwalt anzurufen oder etwas Wichtiges zu übersehen, bekommen Sie in Smart BR alles auf einen Blick.
Das sagen unsere Nutzer über Smart BR
Smart BR ist eine gute Alternative zu Seminaren, gerade in der aktuellen Zeit schätze ich das BR-Portal mit seinen praxisorientierten und weniger juristisch-wissenschaftlichen Darstellung. Man hat sogar Spaß, sich darin zu tummeln, um Fragestellungen zu recherchieren. Es ist mal was anderes als die traditionellen Ressourcen. Außerdem habe ich gute Erfahrungen zu aktuellen Themen gemacht (z.B. Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsalltag).
M. Fischer
Betriebsrätin aus dem Baugewerbe
Die schnelle Antworten der Experten haben mir schon oft bei individuellen Sachverhalten geholfen. Einige Fragen, die ich selbst hatte, konnte ich auch im Frageforum finden. Schön, dass wir doch alle in einem Boot sitzen. Das gibt mir mehr Sicherheit im Umgang mit den Themen.
S. Leuschner
Betriebsrätin aus dem Baugewerbe
Mir gefällt vor allem die praxisrelevante und klare Aufteilung der Bereiche in Praxis-/Hintergrundwissen einschließlich der für mich gut verständlichen Rechtsprechung. Mir helfen die Tipps und Hilfsmittel (Musterschreiben, Vorlagen für Betriebsvereinbarungen, Checklisten) bis hin zu Fragen aus der Praxis für die Praxis sehr gut.
J. Gerber
Betriebsrat aus der Metallbranche
Ich finde es super, dass alles in einem Portal liegt, somit entfällt das lästige Zusammensuchen aus verschiedenen Quellen wie z.B. Bücher, Seminarunterlage, Kommentarliteratur etc.). Mit dem Portal zu arbeiten erspart mir so viel Zeit, die ich jetzt für andere Dinge habe. Ich freue mich, dass ich zu vielen Themen wirklich nur ein Schlagwort eingeben muss und schon kann ich anderen Kollegen weiterhelfen.
K. Voss
Betriebsrätin aus der Dienstleistungsbranche
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Der Arbeitgeber muss die Kosten hierfür ohne Wenn und Aber übernehmen (§ 40 Abs. 2 BetrVG).