EXTRA: Checklisten und fertige Betriebsvereinbarungen zur Urlaubsregelung
Aber das ist noch längst nicht alles.
Die Urlaubsplanung wird grundsätzlich von vielen weiteren arbeitnehmerfreundliche Entscheidungen beeinflusst. Diese erfahren Sie hier.
Arbeitgeber sind selten um eine Ausrede verlegen, wenn es darum geht, der Belegschaft in die Urlaubsplanung reinzureden.
Doch wie sollen Familien mit Kindern disponieren, wenn sie nur in den Ferien verreisen können?
Mal sind es volle Auftragsbücher. Mal das Weihnachtsgeschäft oder grundsätzlich die betreibliche Hochsaison. Ein andermal sind die Kosten zu hoch – und es droht die Streichung des Urlaubsgeldes.
Doch auf wessen Rücken soll diese unflexible Urlaubsplanung jetzt ausgetragen werden? Genau: Auf dem der ganzen Belegschaft!
Doch wie soll die Urlaubsplanung aussehen, wenn Familien mit Kindern nur in den Ferien verreisen können?
Genau hier kommen Sie als Betriebsrat ins Spiel. Sie können durch Ihre Mitbestimmung zeigen, dass Sie in Sachen Urlaub alles für die Belegschaft herausholen.
Wie zum Beispiel auf die Entscheidung, das Resturlaub nicht mehr verfällt, nur weil Ihre Kolleginnen oder Kollege den Urlaub nicht beantragt hat.
So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden:
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf den bezahlten Jahresurlaub unterliegt zwar grundsätzlich der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Der Urlaubsanspruch verfällt erst dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus freien Stücken nicht genommen hat.
Ebenso gilt:
Der nicht genommene Urlaub aus dem Jahr, in dem ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt oder voll erwerbsgemindert wird, verfällt nur dann nach 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über den persönlichen Urlaubsanspruch und den drohenden Urlaubsverfall aufgeklärt hat.
Kurzum: Ihr Arbeitgeber ist in der Verantwortung, Urlaub zu gewähren – und die Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen!
Meist geht es ja schon im Janaur los, das Rennen um den Wunschjahresurlaub. Und natürlich ist schon der ein oder anderen Urlaubs-Streit vorprogrammiert!
Mein Tipp für Sie: Machen Sie sich jetzt schlau welche Regelungen für Urlaub, Sonderurlaub, unbezahlte Freistellung und Bildungsurlaub in 2025 gelten. Aus aktuellem Anlass habe ich für Sie den neuen Spezial-Ratgeber „Mitbestimmung für faire Urlaubsplanung und Arbeitnehmerschutz“ zum kostenlosen Download für Sie bereitgestellt.
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Eine Kollegin fällt durch einen schweren Unfall für unbestimmte Zeit aus. Der Arbeitgeber möchte krankheitsbedingt kündigen. Unfassbar, dass manche Arbeitgeber aktuell zu diesen Mitteln greifen, um Stellen abzubauen. Sie möchten dieser Kollegin jetzt helfen. Mit Smart BR können Sie über den Suchbegriff „krankheitsbedingte Kündigung“ sofort Ihre Möglichkeiten einsehen, wie Sie Ihre Arbeitskollegin unterstützen können. Sie sehen sofort, zu welchen Hilfsangeboten Ihr Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet ist und können so möglicherweise eine Stelle, die unverschuldet gefährdet wurde, retten.
Gleichzeitig finden Sie eine Musterbetriebsvereinbarung, um solche Fälle für die Zukunft eindeutig in Ihrem Betrieb zu regeln.
Ein Kollege kommt frustriert zu Ihnen und sagt: „Ich hatte meinen Urlaub bereits Anfang des Jahres angemeldet und mit meiner Familie entsprechend geplant. Jetzt, kurz vorher, wird mein Urlaub abgesagt, weil zu viele andere Kollegen auch in der Zeit Urlaub möchten. Obwohl ich ja wohl einer der Ersten war, die das angemeldet haben! Da muss man doch was machen können!“
Als Betriebsrat sind Ihnen Streitigkeiten um die Urlaubszeit vermutlich schon häufig begegnet und dieses immerwährende Thema führt nicht gerade zu einem optimalen Betriebsklima.
Als Betriebsrat müssen Sie nicht tatenlos zusehen, sondern können von Ihrem Initiativrecht Gebrauch machen und eine für den ganzen betrieb einheitliche Regelung eines Urlaubsplans anstoßen.
So können Sie das Thema Urlaub klar Regeln, so dass es in Zukunft keine Missverständnisse mehr gibt. Alle Infos dazu, inklusive einiger Regelvorschläge finden Sie im Smart BR Onlineportal.
Aufgrund der Coronapandemie ist die Arbeit im Home-Office in vielen Betrieben bereits Standard geworden − und das völlig zurecht! Doch als Betriebsrat müssen Sie genau aufpassen, welche Vereinbarung Ihr Arbeitgeber mit den Kollegen schließen will.
Wenn die Rede von „mobiler Arbeit“ ist, sollten Sie besonders hellhörig werden. Denn mit diesem Begriff versucht Ihr Arbeitgeber möglicherweise wichtige Gesetze zur Arbeitsplatzsicherheit zu umgehen.
Kurzgesagt: Wenn Ihre Kollegen dauerhaft oder regelmäßig ins Home-Office gehen, muss der Arbeitgeber für die Einrichtung eines richtigen Arbeitsplatzes Sorge tragen und dies finanzieren. Manche Arbeitgeber versuchen sich durch „mobiles Arbeiten“ aus dieser Verantwortung zu winden.
Hier können Sie Ihren Arbeitgeber auf die Einhaltung der Gesetze hinweisen und sichern Ihnen und Ihren Kollegen auch erhebliche Steuervorteile. Denn ab diesem Jahr können Arbeitnehmer bis zu 5€ pro Tag im Home-Office steuerlich geltend machen. Weisen Sie Ihre Kollegen am besten sofort darauf hin!
Durch das Online-Portal haben Sie stets die volle Übersicht und Inhalte werden immer aktuell gehalten. Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie aktuelle und rechtlich geprüfte Informationen zu Ihren Fragen. Das spart Ihnen lange Recherchen und Sie haben sofort einen klaren Blick auf das Wesentliche und wissen sofort, was zu tun ist.
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Erfahren Sie alles über „Best Practises“ und wie Sie die täglichen Herausforderungen als Betriebsrat sicher meistern können. So können Sie sicher sein, dass Sie immer das optimale Ergebnis für Ihre Kollegen herausholen.
Alles was Sie über aktuelle Urteile und die neueste Rechtsprechung wissen müssen. Einfach, übersichtlich und speziell für Nicht-Juristen. Das gibt Ihnen den entscheidenden Wissensvorsprung gegenüber ihrem Arbeitgeber und Sie gehören zu den Ersten, die zum Beispiel von besonders arbeitnehmerfreundlichen Urteilen erfahren.
Einfache praktische Arbeitshilfen, Schritt-für Schritt Anleitungen, Musterschreiben und Checklisten. Nutzen Sie diese zeitsparenden Vorlagen für den optimalen und sicheren Ablauf bei der Umsetzung von neuen Regelungen.
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Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, in Hamburg. Er ist Rechtsexperte, für kleine und mittler Unternehmen. Er führt seit Jahren eine eigene Anwaltspraxis in Hamburg, sein …
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Das sagen unsere Nutzer über Smart BR
Smart BR ist eine gute Alternative zu Seminaren, gerade in der aktuellen Zeit schätze ich das BR-Portal mit seinen praxisorientierten und weniger juristisch-wissenschaftlichen Darstellung. Man hat sogar Spaß, sich darin zu tummeln, um Fragestellungen zu recherchieren. Es ist mal was anderes als die traditionellen Ressourcen. Außerdem habe ich gute Erfahrungen zu aktuellen Themen gemacht (z.B. Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsalltag).
M. Fischer
Betriebsrätin aus dem Baugewerbe
Die schnelle Antworten der Experten haben mir schon oft bei individuellen Sachverhalten geholfen. Einige Fragen, die ich selbst hatte, konnte ich auch im Frageforum finden. Schön, dass wir doch alle in einem Boot sitzen. Das gibt mir mehr Sicherheit im Umgang mit den Themen.
S. Leuschner
Betriebsrätin aus dem Baugewerbe
Mir gefällt vor allem die praxisrelevante und klare Aufteilung der Bereiche in Praxis-/Hintergrundwissen einschließlich der für mich gut verständlichen Rechtsprechung. Mir helfen die Tipps und Hilfsmittel (Musterschreiben, Vorlagen für Betriebsvereinbarungen, Checklisten) bis hin zu Fragen aus der Praxis für die Praxis sehr gut.
J. Gerber
Betriebsrat aus der Metallbranche
Ich finde es super, dass alles in einem Portal liegt, somit entfällt das lästige Zusammensuchen aus verschiedenen Quellen wie z.B. Bücher, Seminarunterlage, Kommentarliteratur etc.). Mit dem Portal zu arbeiten erspart mir so viel Zeit, die ich jetzt für andere Dinge habe. Ich freue mich, dass ich zu vielen Themen wirklich nur ein Schlagwort eingeben muss und schon kann ich anderen Kollegen weiterhelfen.
K. Voss
Betriebsrätin aus der Dienstleistungsbranche
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