Urlaubsverfall droht zum 31.12.2025 +++ WICHTIGE INFORMATION für Sie als Betriebsrat +++

"Urlaubssperren, Betriebsurlaube, Winterferien - die Urlaubsplanung läuft wieder auf Hochtouren..."

Schreiten Sie ein bevor es zum Urlaubs-Streit kommt! Und was passiert mit den Resturlaubsansprüchen? Einem Großteil der Belegschaft könnte nach dem neuen Urteil des BAG daher auch dann noch Urlaub zustehen, wenn Ihr Arbeitgeber meint:

„Wie jetzt … Resturlaub von vor drei Jahren wollt ihr jetzt noch nehmen – der ist längst verjährt!...“

Smart BR - Lösungen für Betriebsräte

Alles was Sie zum Thema Urlaub wissen sollten erfahren Sie hier: Mit diesem GRATIS-PDF-Spezial-Report weisen Sie Ihre Geschäftsführung in Sachen Urlaub in die Schranken – und zeigen: „Ohne uns im Betriebsrat läuft bei der Urlaubsplanung gar nichts!:

  • Wie Sie als Betriebsrat Urlaubs-Streit durch klare Regelungen im Vorfeld vermeiden.
  • Welche Mitarbeitergruppen wann Urlaub nehmen dürfen
  • Welche Urlaubssperren oder Betriebsurlaube der Arbeitgeber einseitig anordnen kann
  • Arbeitgeber übergeht bei der Urlaubsanordnung einzelne Mitarbeiter wie etwa Minijobber: Ist das Diskriminierung?

EXTRA: Checklisten und fertige Betriebsvereinbarungen zur Urlaubsregelung

„JA! Diesen PDF-Report „Mitbestimmung für faire Urlaubsplanung und Arbeitnehmerschutz“ will ich sofort als PDF gratis haben“

BAG stellt klar: Ohne Arbeitgeberhinweis keine Verjährung des Urlaubsanspruchs!

Heiko Klages

Aber das ist noch längst nicht alles.

Die Urlaubsplanung wird grundsätzlich von vielen weiteren arbeitnehmerfreundliche Entscheidungen beeinflusst. Diese erfahren Sie hier.

Arbeitgeber sind selten um eine Ausrede verlegen, wenn es darum geht, der Belegschaft in die Urlaubsplanung reinzureden.

Doch wie sollen Familien mit Kindern disponieren, wenn sie nur in den Ferien verreisen können?

Mal sind es volle Auftragsbücher. Mal das Weihnachtsgeschäft  oder grundsätzlich die betreibliche Hochsaison. Ein andermal sind die Kosten zu hoch – und es droht die Streichung des Urlaubsgeldes.

Doch auf wessen Rücken soll diese unflexible Urlaubsplanung jetzt ausgetragen werden? Genau: Auf dem der ganzen Belegschaft!

Doch wie soll die Urlaubsplanung aussehen, wenn Familien mit Kindern nur in den Ferien verreisen können?

Genau hier kommen Sie als Betriebsrat ins Spiel. Sie können durch Ihre Mitbestimmung zeigen, dass Sie in Sachen Urlaub alles für die Belegschaft herausholen.

Wie zum Beispiel auf die Entscheidung, das Resturlaub nicht mehr verfällt, nur weil Ihre Kolleginnen oder Kollege den Urlaub nicht beantragt hat.

So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden:

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf den bezahlten Jahresurlaub unterliegt zwar grundsätzlich der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Der Urlaubsanspruch verfällt erst dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus freien Stücken nicht genommen hat.

Ebenso gilt:

Der nicht genommene Urlaub aus dem Jahr, in dem ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt oder voll erwerbsgemindert wird, verfällt nur dann nach 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über den persönlichen Urlaubsanspruch und den drohenden Urlaubsverfall aufgeklärt hat.

Kurzum: Ihr Arbeitgeber ist in der Verantwortung, Urlaub zu gewähren – und die Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen!

Meist geht es ja schon im Janaur los, das Rennen um den Wunschjahresurlaub. Und natürlich ist schon der ein oder anderen Urlaubs-Streit vorprogrammiert!

Mein Tipp für Sie: Machen Sie sich jetzt schlau welche Regelungen für Urlaub, Sonderurlaub, unbezahlte Freistellung und Bildungsurlaub in 2025 gelten. Aus aktuellem Anlass habe ich für Sie den neuen Spezial-Ratgeber „Mitbestimmung für faire Urlaubsplanung und Arbeitnehmerschutz“ zum kostenlosen Download für Sie bereitgestellt.

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Mit dem einzigartigen Online-Portal Smart BR, erleichtern Sie sich jetzt Ihre Betriebsratsarbeit. Sie erhalten ständig tagesaktuelle Impulse für die Betriebsratsarbeit. Und bleiben so auf dem aktuellen Stand und können mit Leichtigkeit auf alle Betriebsratsfragen reagieren.

So EINFACH machen Sie sich das Thema Urlaub mit dem Online-Portal Smart BR:

  1. Sie geben im Portal einfach das Stichwort „Urlaub“ ein…
  2. … und haben sofort alle nötigen Informationen, Urteile, das Hintergrundwissen und einsatzfertige Arbeitshilfen parat:
  • Etwa die neuesten Urteile, mit denen Sie sich lange Diskussionen ersparen. So wurde vor Kurzem entschieden, dass Urlaub abzugelten ist, wenn dieser nicht gewährt wird, wenn jemand gekündigt hat. Ein Verweis auf das Aktenzeichen – Thema erledigt!
  • Gesetzes-Fundstellen: Sie reden bei der Urlaubsplanung mit! Bestimmt kennen Sie die „Feilscherei“, wer wann in Urlaub gehen kann. Zwar darf Ihr Arbeitgeber Urlaubswünsche Ihrer Kollegen ablehnen, wenn er nicht alle Arbeitnehmer zur gleichen Zeit entbehren kann. ABER: § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG regelt genau, wo und wie Sie als Betriebsrat hier mitbestimmen. Und zwar egal ob es um Erholungs-, Sonder- oder Bildungsurlaub geht.
  • Fertige Arbeitshilfen zum Thema Urlaub: Smart BR liefert Ihnen Checklisten oder Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht ohne viel Aufwand wahrnehmen: Etwa wie Sie allgemeine Urlaubsgrundsätze oder einen Urlaubsplan aufstellen. Oder wo Sie mitreden, wenn sich Ihr Arbeitgeber mit einem Ihrer Kollegen nicht auf einen Urlaubstermin einigen kann.
  • Anwaltsgeprüfte Betriebsvereinbarungen für den Urlaub: Einfach aus dem Portal Smart BR herunterladen und auf Ihren Betrieb anpassen! Damit gibt es künftig keinen Ärger mehr, wer wann wie viel Urlaub einreichen darf.
  • Knifflige Fragen in Minuten gelöst: Mit Smart BR prüfen Sie jeden Urlaubsanspruch in nur 7 Schritten: Ohne sich um Details kümmern zu müssen wie Betriebszugehörigkeitsdauer, Arbeiter oder Angestellter, Urlaubstage oder Sonderfälle wie Behinderungen.

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Ergebnis: Statt lange selber alles zusammensuchen zu müssen, bei Gewerkschaft oder Anwalt anzurufen oder etwas Wichtiges zu übersehen, bekommen Sie in Smart BR alles auf einen Blick.

So EINFACH wird Ihre Arbeit als Betriebsrat ab heute, mit Smart BR − sogar in kniffligen Fällen:

Praxisbeispiel:
So schützen Sie Ihre Kollegen vor krankheitsbedingter Kündigung

Eine Kollegin fällt durch einen schweren Unfall für unbestimmte Zeit aus. Der Arbeitgeber möchte krankheitsbedingt kündigen. Unfassbar, dass manche Arbeitgeber aktuell zu diesen Mitteln greifen, um Stellen abzubauen. Sie möchten dieser Kollegin jetzt helfen. Mit Smart BR können Sie über den Suchbegriff „krankheitsbedingte Kündigung“ sofort Ihre Möglichkeiten einsehen, wie Sie Ihre Arbeitskollegin unterstützen können. Sie sehen sofort, zu welchen Hilfsangeboten Ihr Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet ist und können so möglicherweise eine Stelle, die unverschuldet gefährdet wurde, retten.

Gleichzeitig finden Sie eine Musterbetriebsvereinbarung, um solche Fälle für die Zukunft eindeutig in Ihrem Betrieb zu regeln.

Praxisbeispiel:
Das ewige Streitthema Urlaubsplanung − So schaffen Sie das Thema ein für alle Mal aus der Welt und schaffen Frieden im Kollegium

Ein Kollege kommt frustriert zu Ihnen und sagt: „Ich hatte meinen Urlaub bereits Anfang des Jahres angemeldet und mit meiner Familie entsprechend geplant. Jetzt, kurz vorher, wird mein Urlaub abgesagt, weil zu viele andere Kollegen auch in der Zeit Urlaub möchten. Obwohl ich ja wohl einer der Ersten war, die das angemeldet haben! Da muss man doch was machen können!“

Als Betriebsrat sind Ihnen Streitigkeiten um die Urlaubszeit vermutlich schon häufig begegnet und dieses immerwährende Thema führt nicht gerade zu einem optimalen Betriebsklima.

Als Betriebsrat müssen Sie nicht tatenlos zusehen, sondern können von Ihrem Initiativrecht Gebrauch machen und eine für den ganzen betrieb einheitliche Regelung eines Urlaubsplans anstoßen.

So können Sie das Thema Urlaub klar Regeln, so dass es in Zukunft keine Missverständnisse mehr gibt. Alle Infos dazu, inklusive einiger Regelvorschläge finden Sie im Smart BR Onlineportal.

Praxisbeispiel:
Endlich Klarheit beim Thema Home Office

Aufgrund der Coronapandemie ist die Arbeit im Home-Office in vielen Betrieben bereits Standard geworden − und das völlig zurecht! Doch als Betriebsrat müssen Sie genau aufpassen, welche Vereinbarung Ihr Arbeitgeber mit den Kollegen schließen will.

Wenn die Rede von „mobiler Arbeit“ ist, sollten Sie besonders hellhörig werden. Denn mit diesem Begriff versucht Ihr Arbeitgeber möglicherweise wichtige Gesetze zur Arbeitsplatzsicherheit zu umgehen.

Kurzgesagt: Wenn Ihre Kollegen dauerhaft oder regelmäßig ins Home-Office gehen, muss der Arbeitgeber für die Einrichtung eines richtigen Arbeitsplatzes Sorge tragen und dies finanzieren. Manche Arbeitgeber versuchen sich durch „mobiles Arbeiten“ aus dieser Verantwortung zu winden.

Hier können Sie Ihren Arbeitgeber auf die Einhaltung der Gesetze hinweisen und sichern Ihnen und Ihren Kollegen auch erhebliche Steuervorteile. Denn ab diesem Jahr können Arbeitnehmer bis zu 5€ pro Tag im Home-Office steuerlich geltend machen. Weisen Sie Ihre Kollegen am besten sofort darauf hin!

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Das sagen unsere Nutzer über Smart BR

Smart BR ist eine gute Alternative zu Seminaren, gerade in der aktuellen Zeit schätze ich das BR-Portal mit seinen praxisorientierten und weniger juristisch-wissenschaftlichen Darstellung. Man hat sogar Spaß, sich darin zu tummeln, um Fragestellungen zu recherchieren. Es ist mal was anderes als die traditionellen Ressourcen. Außerdem habe ich gute Erfahrungen zu aktuellen Themen gemacht (z.B. Aus­wirkungen von Corona auf den Arbeitsalltag).

M. Fischer
Betriebsrätin aus dem Baugewerbe

Die schnelle Antworten der Experten haben mir schon oft bei individuellen Sachverhalten geholfen. Einige Fragen, die ich selbst hatte, konnte ich auch im Frageforum finden. Schön, dass wir doch alle in einem Boot sitzen. Das gibt mir mehr Sicherheit im Umgang mit den Themen.

S. Leuschner
Betriebsrätin aus dem Baugewerbe

Mir gefällt vor allem die praxisrelevante und klare Aufteilung der Bereiche in Praxis-/Hintergrundwissen einschließlich der für mich gut verständlichen Rechtsprechung. Mir helfen die Tipps und Hilfsmittel (Musterschreiben, Vorlagen für Be­triebsvereinbarungen, Checklisten) bis hin zu Fragen aus der Praxis für die Praxis sehr gut.

J. Gerber
Betriebsrat aus der Metallbranche

Ich finde es super, dass alles in einem Portal liegt, somit entfällt das lästige Zusammensuchen aus verschiedenen Quellen wie z.B. Bücher, Seminarunterlage, Kommentar­literatur etc.). Mit dem Portal zu arbeiten erspart mir so viel Zeit, die ich jetzt für andere Dinge habe. Ich freue mich, dass ich zu vielen Themen wirklich nur ein Schlagwort eingeben muss und schon kann ich anderen Kollegen weiterhelfen.

K. Voss
Betriebsrätin aus der Dienstleistungsbranche

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Der Arbeitgeber muss die Kosten hierfür ohne Wenn und Aber übernehmen (§ 40 Abs. 2 BetrVG).

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Durch das Online-Portal haben Sie stets die volle Übersicht und Inhalte werden immer aktuell gehalten. Mit nur wenigen Klicks erhalten Sie aktuelle und rechtlich geprüfte Informationen zu Ihren Fragen. Das spart Ihnen lange Recherchen und Sie haben sofort einen klaren Blick auf das Wesentliche und wissen sofort, was zu tun ist.

Volltextsuche

Sie haben eine bestimmte Frage? Mit der Volltextsuche finden Sie auf alles eine präzise Antwort z.B. zu Regelungen zur Telearbeit, Quarantäne oder Infektionsschutzbestimmungen sind sofort klar und Sie können die Einhaltung aller Gesetze und Rechte sicherstellen.

Praxiswissen

Erfahren Sie alles über „Best Practises“ und wie Sie die täglichen Herausforderungen als Betriebsrat sicher meistern können. So können Sie sicher sein, dass Sie immer das optimale Ergebnis für Ihre Kollegen herausholen.

Rechtsprechung

Alles was Sie über aktuelle Urteile und die neueste Rechtsprechung wissen müssen. Einfach, übersichtlich und speziell für Nicht-Juristen. Das gibt Ihnen den entscheidenden Wissensvorsprung gegenüber ihrem Arbeitgeber und Sie gehören zu den Ersten, die zum Beispiel von besonders arbeitnehmerfreundlichen Urteilen erfahren.

Arbeitshilfen

Einfache praktische Arbeitshilfen, Schritt-für Schritt Anleitungen, Musterschreiben und Checklisten. Nutzen Sie diese zeitsparenden Vorlagen für den optimalen und sicheren Ablauf bei der Umsetzung von neuen Regelungen.

Expertenbefragung

Sie haben eine Frage und brauchen individuelle Beratung eines erfahrenen Experten oder eine zweite Meinung? Nehmen Sie Kontakt zu unserem Expertengremium auf (per Mail oder Telefon) und erhalten in innerhalb eines Werktages eine fachkompetente und belastbare Antwort.

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Unsere Experten

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Experten, die Sie je nach Sachlage kontaktieren können. Schreiben Sie den jeweiligen Experten einfach über den Button „Experten befragen“ an. Sie erhalten binnen 24 Stunden Ihre rechtssichere Antwort auf Ihren Anfrage.

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Heiko Klages

Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, in Hamburg. Er ist Rechtsexperte, für kleine und mittler Unternehmen. Er führt seit Jahren eine eigene Anwaltspraxis in Hamburg, sein …

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Maria Markatou

Rechtsanwältin im Arbeits- und Gesellschaftsrecht, in München. Ihre Spezialthemen sind unteranderen Mutterschutz, Datenschutz und …

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Friederike Becker-Lerchner

Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkt Betriebsverfassungsgesetz sowie individuelles und kollektives Arbeitsrecht, in Berlin. Weitere angrenzenden Themen…

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Brigitte Ganzmann

Coach und Prozessberaterin (anerkannt durch den DBVC). Mit meiner Agentur „BGM-Lotsen“ unterstütze ich Unternehmen bei der Umsetzung des Betrieblichen…

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Arno Schrader

Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Herford. Spezialisierung: Arbeitsvertragsrecht, Betriebsverfassungs-recht, Personalvertretungsrecht, …

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Michael Tillmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Besondere Schwerpunkte sind unter anderem Kirchenarbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht und Fragen der …

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