Machen Sie sich Ihre Betriebsratsarbeit jetzt auch so leicht. Sogar in kniffligen Fällen:
Praxisbeispiel:
So schützen Sie Ihre Kollegen vor krankheitsbedingter Kündigung
Eine Kollegin fällt durch einen schweren Unfall für unbestimmte Zeit aus. Der Arbeitgeber möchte krankheitsbedingt kündigen. Unfassbar, dass manche Arbeitgeber aktuell zu diesen Mitteln greifen, um Stellen abzubauen. Sie möchten dieser Kollegin jetzt helfen. Mit Smart BR können Sie über den Suchbegriff „krankheitsbedingte Kündigung“ sofort Ihre Möglichkeiten einsehen, wie Sie Ihre Arbeitskollegin unterstützen können. Sie sehen sofort, zu welchen Hilfsangeboten Ihr Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet ist und können so möglicherweise eine Stelle, die unverschuldet gefährdet wurde, retten.
Gleichzeitig finden Sie eine Musterbetriebsvereinbarung, um solche Fälle für die Zukunft eindeutig in Ihrem Betrieb zu regeln.
Praxisbeispiel:
Das ewige Streitthema Urlaubsplanung − So schaffen Sie das Thema ein für alle Mal aus der Welt und schaffen Frieden im Kollegium
Ein Kollege kommt frustriert zu Ihnen und sagt: „Ich hatte meinen Urlaub bereits Anfang des Jahres angemeldet und mit meiner Familie entsprechend geplant. Jetzt, kurz vorher, wird mein Urlaub abgesagt, weil zu viele andere Kollegen auch in der Zeit Urlaub möchten. Obwohl ich ja wohl einer der Ersten war, die das angemeldet haben! Da muss man doch was machen können!“
Als Betriebsrat sind Ihnen Streitigkeiten um die Urlaubszeit vermutlich schon häufig begegnet und dieses immerwährende Thema führt nicht gerade zu einem optimalen Betriebsklima.
Als Betriebsrat müssen Sie nicht tatenlos zusehen, sondern können von Ihrem Initiativrecht Gebrauch machen und eine für den ganzen betrieb einheitliche Regelung eines Urlaubsplans anstoßen.
So können Sie das Thema Urlaub klar Regeln, so dass es in Zukunft keine Missverständnisse mehr gibt. Alle Infos dazu, inklusive einiger Regelvorschläge finden Sie im Smart BR Onlineportal.
Praxisbeispiel:
Endlich Klarheit beim Thema Home Office
Aufgrund der Coronapandemie ist die Arbeit im Home-Office in vielen Betrieben bereits Standard geworden − und das völlig zurecht! Doch als Betriebsrat müssen Sie genau aufpassen, welche Vereinbarung Ihr Arbeitgeber mit den Kollegen schließen will.
Wenn die Rede von „mobiler Arbeit“ ist, sollten Sie besonders hellhörig werden. Denn mit diesem Begriff versucht Ihr Arbeitgeber möglicherweise wichtige Gesetze zur Arbeitsplatzsicherheit zu umgehen.
Kurzgesagt: Wenn Ihre Kollegen dauerhaft oder regelmäßig ins Home-Office gehen, muss der Arbeitgeber für die Einrichtung eines richtigen Arbeitsplatzes Sorge tragen und dies finanzieren. Manche Arbeitgeber versuchen sich durch „mobiles Arbeiten“ aus dieser Verantwortung zu winden.
Hier können Sie Ihren Arbeitgeber auf die Einhaltung der Gesetze hinweisen und sichern Ihnen und Ihren Kollegen auch erhebliche Steuervorteile. Denn ab diesem Jahr können Arbeitnehmer bis zu 5€ pro Tag im Home-Office steuerlich geltend machen. Weisen Sie Ihre Kollegen am besten sofort darauf hin!
Das sagen unsere Nutzer über Smart BR
Smart BR ist eine gute Alternative zu Seminaren, gerade in der aktuellen Zeit schätze ich das BR-Portal mit seinen praxisorientierten und weniger juristisch-wissenschaftlichen Darstellung. Man hat sogar Spaß, sich darin zu tummeln, um Fragestellungen zu recherchieren. Es ist mal was anderes als die traditionellen Ressourcen. Außerdem habe ich gute Erfahrungen zu aktuellen Themen gemacht (z.B. Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsalltag).
M. Fischer
Betriebsrätin aus dem Baugewerbe
Die schnelle Antworten der Experten haben mir schon oft bei individuellen Sachverhalten geholfen. Einige Fragen, die ich selbst hatte, konnte ich auch im Frageforum finden. Schön, dass wir doch alle in einem Boot sitzen. Das gibt mir mehr Sicherheit im Umgang mit den Themen.
S. Leuschner
Betriebsrätin aus dem Baugewerbe
Mir gefällt vor allem die praxisrelevante und klare Aufteilung der Bereiche in Praxis-/Hintergrundwissen einschließlich der für mich gut verständlichen Rechtsprechung. Mir helfen die Tipps und Hilfsmittel (Musterschreiben, Vorlagen für Betriebsvereinbarungen, Checklisten) bis hin zu Fragen aus der Praxis für die Praxis sehr gut.
J. Gerber
Betriebsrat aus der Metallbranche
Ich finde es super, dass alles in einem Portal liegt, somit entfällt das lästige Zusammensuchen aus verschiedenen Quellen wie z.B. Bücher, Seminarunterlage, Kommentarliteratur etc.). Mit dem Portal zu arbeiten erspart mir so viel Zeit, die ich jetzt für andere Dinge habe. Ich freue mich, dass ich zu vielen Themen wirklich nur ein Schlagwort eingeben muss und schon kann ich anderen Kollegen weiterhelfen.
K. Voss
Betriebsrätin aus der Dienstleistungsbranche
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Der Arbeitgeber muss die Kosten hierfür ohne Wenn und Aber übernehmen (§ 40 Abs. 2 BetrVG).